Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Lehrgänge, Prüfungen und sonstige Veranstaltungen, die durch die GSI mbH in ihren Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
2. Voraussetzungen für die Teilnahme
2.1 Grundsätzlich stehen die Lehrgänge der GSI mbH jedem offen, sofern der Teilnehmer die für den jeweiligen Lehrgang geltenden persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Für die Zulassung zur Prüfung können besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, die in der Person des Teilnehmenden erfüllt sein müssen, wenn er eine Prüfungsteilnahme beabsichtigt. Die Teilnahme an einem Lehrgang begründet nicht den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung.
3. Anmeldung
3.1 Anmeldungen zu Lehrgängen und Prüfungen bedürfen wenigstens der Textform und können im Internet unter www.gsislv.de oder unter Verwendung eines Anmeldevordrucks, welcher bei der GSI mbH angefordert werden kann, erfolgen. Anmeldungen gelten als verbindliches Vertragsangebot. Wird die Prüfung durch eine externe Prüforganisation vorgenommen, bedarf es eines weiteren Antrags. Die dazu erforderlichen Unterlagen werden spätestens bei Lehrgangsbeginn zur Verfügung gestellt. Vertragspartner (im Folgenden auch ‚Besteller‘ genannt) der GSI mbH wird das den/die Teilnehmer anmeldende Unternehmen bzw. die sich als Teilnehmer anmeldende und selbstzahlende Privatperson.
4. Vertragsabschluss
4.1 Mit der Bestätigung der Anmeldung durch die GSI mbH kommt der Vertrag mit dem Besteller zustande. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt wenigstens in Textform.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Für jeden Teilnehmer wird eine individuelle Rechnung erstellt. Bei Teilnehmern, die nicht selbst Besteller sind oder die auf Kosten eines sonstigen Dritten ausgebildet werden, wird dem Besteller bzw. dem sonstigen Dritten die Rechnung zugesandt. Unabhängig von der Übernahme der Kosten durch Dritte bleibt der Besteller als Vertragspartner Schuldner der vereinbarten Leistung.
5.2 Barzahlungen gelten als eingegangen, wenn sie von der GSI mbH mit Unterschrift und Stempel quittiert sind.
5.3 Die Lehrgangs- bzw. Prüfungspreise sind bis zum Lehrgangsbzw. Prüfungsbeginn zu entrichten. Bei Lehrgängen, die länger als drei Monate dauern, können die Lehrgangs- bzw. Prüfungspreise bereits bis zum Lehrgangs- bzw. Prüfungsbeginn bezahlt werden. Zumindest aber sind dreimonatlich Raten, jeweils im Voraus, zu entrichten. Die erste Rate ist zum Lehrgangs- bzw. Prüfungsbeginn fällig. Die Ratenhöhe beträgt jeweils den Teil des gesamten Lehrgangspreises, der im Verhältnis zur voraussichtlichen Lehrgangsdauer auf den Zeitabschnitt entfällt, für den die Rate zu entrichten ist.
6. Ersatzteilnehmer/Abmeldung/Unterbrechung/Abbruch
6.1 Der Besteller ist berechtigt, ohne zusätzliche Kosten, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die für den jeweiligen Lehrgang und Prüfung notwendigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Unabhängig davon bleibt der Besteller als Vertragspartner Schuldner der vereinbarten Leistung.
6.2 Bei Abmeldung bis zwei Wochen vor Lehrgangs/Prüfungsbeginn wird ein Kostenbeitrag von € 30,00 erhoben. Bei Abmeldung innerhalb von 14 bis 8 Tagen vor Lehrgangs/Prüfungsbeginn werden 25 % des Lehrgangs/Prüfungspreises erhoben. Bei Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Lehrgangs-/Prüfungsbeginn werden 50 % des Lehrgangs-/Prüfungspreises erhoben. Bei Nichtantritt werden die vollen Lehrgangs-/Prüfungspreise erhoben.
6.3 Unterbrechung oder Abbruch der Teilnahme an einem Lehrgang oder an einer Prüfung entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung der Lehrgangs-/Prüfungspreise. Bei Sonderschulungen werden für angefangene Schulungstage die vollen Tagessätze und für Prüfungen die vollen Prüfungssätze erhoben. Ist der Teilnehmer zu mehreren aufeinanderfolgenden Lehrgängen verbindlich angemeldet, sind im Falle der nachgewiesenen unverschuldeten und endgültigen Teilnahmeverhinderung (z.B. durch Krankheit oder Unfall) die Preise für bereits begonnene Lehrgänge oder Lehrgangsteile bis zu dem Tag des Eintritts der Teilnahmeverhinderung zu entrichten.
6.4 Erbringt der Besteller den Nachweis, dass der GSI mbH kein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist oder dass der wirtschaftliche Nachteil der GSI niedriger ist, als der im jeweiligen Einzelfall heranzuziehende pauschalierte Betrag gemäß 6.2 bzw. 6.3, hat die GSI mbH keinen bzw. nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.
6.5 Sowohl die Benennung eines Ersatzteilnehmers als auch die Abmeldung bedürfen wenigstens der Textform (bspw. E-Mail oder Fax).
6.6 Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden, in 6.1. bis 6.5. enthaltenen Bestimmungen unberührt.
7. Prüfungsabnahme/Zertifizierung
7.1 Die GSI mbH ist berechtigt, anfallende Prüfungen und Zertifizierungen durch eine externe Prüf- und Zertifizierungsorganisation (bspw. DVS-PersZert, TÜV Nord, Frosio) vornehmen zu lassen.
8. Ausfall von Lehrstunde
8.1 Wird die GSI mbH durch Ereignisse, welche sie nicht zu vertreten hat, an der Abhaltung von einzelnen Lehrstunden gehindert, besteht weder ein Anspruch auf deren Nachholung noch berechtigt dies zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Für weitergehende Ansprüche haftet die GSI mbH nach Maßgabe der in 11.2. enthaltenen Bestimmungen, im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Organisatorische Änderungen/Absage
9.1 Organisatorische Änderungen (z.B. Referentenwechsel, Änderungen im Ablaufplan, Verlegung des Veranstaltungsortes) bleiben insoweit ausdrücklich vorbehalten, als der Gesamtcharakter des Lehrgangs gewahrt bleibt (im Folgenden auch zumutbare Änderungen genannt). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall von Referenten oder höherer Gewalt, ist die GSI mbH berechtigt, Lehrgänge oder Prüfungen abzusagen. Die GSI mbH wird zumutbare Änderungen oder Absagen unverzüglich mitteilen. Zumutbare Änderungen berechtigen weder zur Preisminderung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Bei Absage werden die bereits gezahlten Lehrgangs/Prüfungspreise umgehend erstattet. Für weitergehende Ansprüche haftet die GSI mbH nach Maßgabe der in 11.2. enthaltenen Bestimmungen, im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Werkstattordnung/Schutzausrüstung
10.1 Der Teilnehmer hat die Werkstattordnung der Bildungseinrichtung sowie die Anordnungen des Ausbildungspersonals und der Prüfungskommission zu befolgen.
10.2 Sofern die Lehrgangs-/ Prüfungsteilnahme das Tragen geeigneter Schutzausrüstung erfordert, ist diese vom Teilnehmer mitzubringen.
10.3 Bei schuldhafter, mehrfacher oder schwerwiegender Verletzung der Pflichten aus 10.1. und 10.2. kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang oder der Prüfung ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Lehrgang oder der Prüfung entbinden den Besteller nicht von der Pflicht zur Zahlung der Lehrgangs-/Prüfungspreise.
11. Versicherung/Haftung
11.1 Der Teilnehmer ist während der Ausbildung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegen Unfall versichert.
11.2 Für Schäden oder vergebliche Aufwendungen des Bestellers sowie für Schäden oder vergebliche Aufwendungen des Teilnehmers haftet die GSI mbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die GSI mbH – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) – bereits im Falle von einfacher Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GSI mbH ebenfalls bereits im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Dabei ist der Schadensersatz des Bestellers und/oder des Teilnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit die GSI mbH nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
11.3 Ist der Besteller selbst nicht Teilnehmer, hat er ein Verschulden des Teilnehmers in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Der Besteller haftet dabei auch für vorsätzliches Verhalten des Teilnehmers.
12. Aushändigung von Bescheinigungen und Zeugnissen
12.1 Lehrgangsbescheinigungen, Prüfbescheinigungen und Zeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GSI mbH und werden nur nach Begleichung der Rechnung an den Besteller und/oder Teilnehmer ausgehändigt.
13. Öffentlich geförderte Teilnehmer (z.B. AZAV-Förderung)
13.1 Teilnehmer, die eine öffentliche Förderung erhalten oder diese beantragt haben (bspw. bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter), erhalten zur individuellen Berufswegplanung vorab genaue Informationen und intensive Beratungen über Inhalte und Ziele des Lehrgangs sowie Art des Abschlusses eines jeden Moduls.
13.2 Abweichend zu 5.1. gilt: Bei Teilnehmern, die eine öffentliche Förderung erhalten, werden die Kosten direkt zwischen der GSI mbH und dem öffentlichen Förderer (bspw. der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter) abgerechnet.
13.3 Abweichend zu 6.2. und 6.3. gilt: Teilnehmer, die eine öffentliche Förderung erhalten, sind bis Lehrgangs-/Prüfungsbeginn zum kostenfreien Rücktritt berechtigt. Teilnehmer, die eine öffentliche Förderung erhalten, können ihre Lehrgangsteilnahme jederzeit aus wichtigem Grund (Wegfall der Förderung oder nachweislicher Arbeitsaufnahme) ohne Kostenfolge fristlos kündigen.
13.4 Abweichend zu 10.2. gilt: Teilnehmer, die eine öffentliche Förderung erhalten sind nicht verpflichtet, persönliche und geeignete Schutzausrüstung mitzubringen.
14. Urheberrecht und Nutzungsbedingungen
14.1 Die von der GSI mbH zur Verfügung gestellten Lehrgangsunterlagen, Software und sonstige Lehrgangsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zum persönlichen Gebrauch verwendet werden. Für den Fall, dass die Lehrgangsunterlagen auf einem zum Lehrgang erhaltenen Tablet-PC enthalten sind, sind vor der Weitergabe des Tablet-PCs an Dritte, die Einzelheiten des jeweiligen Lizenzvertrags zu beachten, welcher Bestandteil der Lehrgangsunterlagen bzw. Software ist. Audio- und Videoaufzeichnungen sind während Lehrgängen, Prüfungen und sonstigen Veranstaltungen nicht gestattet und können zum Ausschluss vom Lehrgang bzw. der Veranstaltung führen.
15. Computernutzung
15.1 Zugangsdaten zu Schulungscomputern dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, am Schulungscomputer Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.
16. Internet-/WLAN-nutzung
16.1 Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
16.2 Bei der Benutzung eines GSI-SLV WLAN hat sich der Teilnehmer an die ‚Allgemeinen Nutzungsbedingungen GSI-SLV WLAN‘ zu halten, welche ihm spätestens zu Beginn des Lehrgangs und vor einer erstmaligen Nutzung des WLAN zur Kenntnis gegeben werden.
17. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
17.1 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
17.2 Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist der Ort, an dem die GSI mbH ihre Leistungen erbringt.
17.3 Für alle Vertragspartner, ausgenommen Nichtkaufleute, gilt Duisburg als vereinbarter Gerichtsstand.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Sofern der Besteller nicht Teilnehmer ist, ist er verpflichtet, den Teilnehmer über den Inhalt dieser Teilnahmebedingungen vor Lehrgangs-/Prüfungsbeginn vollständig zu informieren.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken des Vertrages soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung gewollt haben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.